Denkmalschutz

Denkmalschutz

Im August 2015 trafen sich Vertreter des LVR, der unteren Denkmalbehörde, sowie verschiedener städtischer Ämter und Mitglieder unseres Vereins. Vorgestellt wurde ein umfassendes Dokument aller markanten wie auch schützenswerten Gestaltungselemente des Gartens.


Im Jahre 2016 fiel die Entscheidung, den Botanischen Garten Neuss unter Denkmalschutz zu stellen.

Herausragend sind seine lange Historie, der Wandel von Schul- zu Botanischem Garten, die Erhaltung als Grünfläche nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg und die damit einhergehende Bedeutung des Gartens für die Stadt Neuss und das Dreikönigenviertel.


Das offizielle Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland können Sie hier nachlesen.

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